Kein Schwitzen mehr Zuhause: Die besten mobilen Klimaanlagen im TestKein Schwitzen mehr Zuhause: Die besten mobilen Klimaanlagen im Test

Wenn sich der Sommer in Deutschland wieder von seiner extremsten Seite zeigt, haben die Hersteller von mobilen Klimageräten Hochkonjunktur. Worauf es beim Kauf ankommt und welche Hersteller die besten Klimageräte produzieren, ist in nachfolgendem Beitrag zu lesen.

Diese Kriterien beeinflussen die Auswahl

Die Raumgröße

Die Leistung von mobilen Klimageräten muss an die Größe des Raumes angepasst werden, damit sich die optimale Wirkung erzielen lässt. Für große Räume wird mehr Kühlflüssigkeit und somit auch ein größerer Tank benötigt, wenn man diesen nicht ständig auffüllen möchte.

Die Kühlleistung

Das Internet beherbergt dazu eine Vielzahl an Klimarechnern, mit denen sich die benötigte Kühlleistung ganz einfach bestimmen lässt. Die Klimarechner werden mit bestimmten Daten gefüttert. Zum Beispiel:

  • Wärmequellen wie Trockner
  • Vorhandene Glasdächer
  • Potentieller Wintergarten
  • Lage des Raumes etc.

Die Kühlmethoden

Die zahlreich auf dem Markt angebotenen mobilen Klimageräte unterscheiden sich unter anderem in ihrer Kühlmethode. Luft-Wasser-Geräte nutzen recyceltes Kondenswasser, um das vorhandene Kühlmittel abzukühlen. Bei einem Luftgerät muss der Behälter für das Kondenswasser regelmäßig geleert werden.

Die Entfeuchtungsfunktion

Es gibt mobile Klimageräte mit und ohne Entfeuchtungsfunktion. Dieses Ausstattungsmerkmal spielt bei der Kaufentscheidung ebenfalls eine Rolle.

Energieeffizienz und Stromverbrauch

Die immer weiter ansteigenden Strompreise sind der Grund dafür, dass die Energieeffizienz von mobilen Klimageräten ein bedeutendes Auswahlkriterium darstellt. Zwar sind nur noch Klimageräte mit mindestens der Energieeffizienzklasse B erlaubt, jedoch gibt es immer noch einen großen Unterschied zwischen B und dem Maximum A+++ mit deutlich geringerem Stromverbrauch.

Die Lautstärke

Das Betriebsgeräusch ist für viele Verbraucher ein entscheidender Grund, sich für oder gegen ein mobiles Klimagerät zu entscheiden. Das Betriebsgeräusch ist insbesondere dann entscheidend, wenn das Gerät im Schlafzimmer eingesetzt werden soll.

Die Sicherheit

Das GS-Siegel ist ebenfalls ein ausschlaggebender Faktor. Es sagt aus, dass es sich bei dem jeweiligen Modell um ein geprüftes Gerät handelt, welches für gut befunden wurde.

Der Preis

Natürlich entscheidet auch das Budget darüber, welches mobile Klimagerät letztendlich angeschafft wird. Dieses Kaufkriterium sollte jedoch nicht dominierend sein und immer in Relation zu den Ausstattungsmerkmalen betrachtet werden. Schließlich nützt das günstigste Modell nichts, wenn es die Stromrechnung in die Höhe treibt.

Das sind die besten Hersteller von mobilen Klimageräten

Laut klimageraet-ratgeber.de gehören De’Longhi, Trotec und Comfee zu den Top 3 Herstellern von mobilen Klimageräten. Geräte von De’Longhi zeichnen sich sowohl durch ihr Erscheinungsbild, als auch durch Funktionalität und eine einfache Bedienung aus. Modelle wie „Pinguino Silent“ punkten zudem mit einer geringen Geräuschkulisse. Auch in puncto Stromverbrauch und Verwendung von natürlichen Gasen kann der Hersteller mit verstärktem Umweltschutz überzeugen. Der Hersteller Trotec bietet zahlreiche günstige Modelle, welche sich gleichermaßen für den privaten und den geschäftlichen Betrieb eignen. Comfee ist eine Marke aus China und gilt dort als Marktführer.

Beliebte Modelle

Argo Orion Plus

Dieses Klimagerät tritt weniger mit besonderen Features oder außergewöhnlichen Ausstattungsmerkmalen in Erscheinung, sondern überzeugt mit konsistenter Qualität. Im Lieferumfang befindet sich das Gerät selbst, sowie eine Fernbedienung mit Digitalanzeige. Das Gerät kann kühlen und heizen und das war es dann auch schon mit den Funktionen. Dafür überzeugt das Gerät mit ausgezeichneter Kühlleistung und einem erfreulich niedrigem Geräuschpegel. Und auch in puncto Verarbeitung kann sich die Orion Plus mehr als sehen lassen. Abgerundet wird das attraktive Profil durch einen niedrigen Preis.

Die Rowenta Turbo Cool+

Das mobile Klimagerät sieht gut aus, tritt mit einem angenehmen Betriebsgeräusch nicht unangenehm in Erscheinung und liefert, was sie soll: Eine angemessene Kühlleistung. Ohne Extras ausgestattet, ist der Stromverbrauch sehr niedrig, der Preis allerdings relativ hoch.

Medion MD 37020

Die MD 37020 ist ebenfalls für kleinere Wohnungen konzipiert worden und deshalb sehr günstig zu bekommen. Es handelt sich um ein solides Gerät, welches im Einstiegssegment angesiedelt ist. Im Gegensatz zu Konkurrenzmodellen, verbraucht sie mit knapp 600 Watt relativ wenig Strom und ist deshalb bei preisbewusste Käufern sehr beliebt. Besondere Extras gibt es jedoch nicht.

Mobil, Monoblock oder fest installiert?

Der Hauptvorteil von mobilen Klimageräten liegt auf der Hand: Die Geräte sind kompakt und lassen sich kinderleicht am gewünschten Ort aufstellen. Die Geräte sind in der Regel mit Rollen ausgestattet und lassen sich daher schnell mal eben in ein anderes Zimmer schieben, um dort für kühlere Luft zu sorgen.

Das Äquivalent dazu sind sogenannte Split-Anlagen, welche mit einem Innen- und einem Außenmodul arbeiten. Diese arbeiten wesentlich effizienter als Geräte mit einem Abluftschlauch, welcher aus dem Fenster gehängt wird, da die Luft außerhalb der Räume abgegeben wird und nicht erst nach draußen transportiert werden muss.

Die Geräte mit Abluftschlauch werden als Monoblocks bezeichnet. Es handelt sich also um ein Modul, welches im Gegensatz zum Splitgerät nicht fest installiert werden muss und damit portable Eigenschaften liefert. Allerdings muss das geöffnete Fenster umständlich abgedichtet werden, damit der heraushängende Schlauch keine Wärme ins Zimmer lässt. Der Schlauch wird außerdem sehr heiß und hat damit Gelegenheit, die soeben heruntergekühlte Luft wieder etwas zu erwärmen.

Beim Herausblasen der Luft entsteht zudem ein Unterdruck im Raum. Deshalb gelangt neue Luft wieder ins Zimmer, damit dieser ausgeglichen werden kann. Diese Luft wird durch das Fenster von nach innen transportiert und erwärmt den Raum. Monoblocks mit Abluftschlauch sind deshalb weniger effizient, als fest installierte Splitgeräte. Die größtmögliche Flexibilität liefern dagegen mobile Klimageräte. Allerdings bringen diese auch die geringste Kühlleistung mit sich.

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CBD gegen RegelschmerzenCBD gegen Regelschmerzen

Viele Frauen und Mädchen leiden während der Periode unter starken Unterleibschmerzen und Krämpfen. Die Verwendung von rezeptpflichtigen Schmerzmitteln war für viele Frauen lange Zeit die erste Wahl. Heutzutage werden aufgrund der Nebenwirkungen von verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln aber immer öfter auch CBD-Präparate verwendet. Diese sind rezeptfrei erhältlich und haben keine großen Nebenwirkungen. Empfohlen werden sie aufgrund ihrer Wirksamkeit, nicht nur bei Regelschmerzen, sondern auch bei den typischen Begleitsymptomen, wie Krämpfe, Migräne, Angespanntheit und allgemeines Unwohlsein. Bei der Verwendung von CBD-Präparaten gilt es jedoch ein paar Dinge zu beachten.

Die Wirkungsweise von CBD bei Regelschmerzen

Der menschliche Organismus verfügt über natürliche Cannabinoide. Diese agieren wie Botenstoffe und sind die Schnittstelle zwischen den Zellen. CBD-Tropfen aktivieren die Endocannabinoide im Gehirn, welche für die Aussendung von Schmerzsignalen verantwortlich sind und blockieren sie. Dadurch wird das Schmerzempfinden reduziert, die Muskeln entspannen und Krämpfe lösen sich von selbst auf.

CBD-Öl ist nicht nur reich an Cannabidiol, sondern enthält auch wertvolle Omega-3-Fettsäuren. Je nach Produkt sind diese Fettsäuren in unterschiedlichen Teilen vorhanden. Die Omega-3-Fettsäuren haben ebenfalls schmerzlindernde Effekte und können auch gegen die anderen typischen Regelbeschwerden helfen. Die genaue Wirksamkeit von CBD bei Regelschmerzen ist von Person zu Person verschieden. Entscheidend ist auch die Art des Produkts. Neben CBD-Öl bietet der Handel inzwischen auch CBD-Pastillen, CBD-Lotionen zur äußerlichen Anwendung und weitere Präparate. Eine Beratung in der örtlichen Apotheke verschafft Klarheit über die Möglichkeiten, die CBD bei Regelschmerzen bietet.

Cannabidiol-Präparate bei Regelschmerzen

CBD gilt es wirksames Schmerzmittel. Es wird bei vielerlei Beschwerden eingesetzt, zum Beispiel bei Migräne, Schmerzen während einer Chemotherapie oder auch während der Genesung von äußerlichen Verletzungen. Die Einsatzbereiche sind vielfältig und die Präparate, welche bislang auf dem Markt erhältlich sind, eignen sich für diverse Einsatzbereiche. Bei Regelschmerzen wird CBD bereits seit einigen Jahren empfohlen. Die Nebenwirkungen sind, im Vergleich zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln, gering, was ein wichtiger Grund für die steigende Beliebtheit von CBD-Ölen und Co. ist. Quelle: https://cbd-infos.com/cbd-oel-test

CBD als wirksames Schmerzmittel

CBD kann ein wirksames Schmerzmittel sein. Bei Regelschmerzen dient das Mittel nicht nur der Schmerzlinderung, sondern auch der Entspannung. Bereits wenige Tropfen können dabei genügen, um die unangenehmen Beschwerden zu lindern. Je nach Präparat werden bei Menstruationsbeschwerden meist zwei bis vier Tropfen empfohlen. Bei Regelschmerzen wird CBD normalerweise oral aufgenommen. Doch auch eine äußerliche Anwendung kann unter Umständen sinnvoll sein. Vereinzelt werden bereits CBD-Tampons angeboten, in Europa gibt es entsprechende Produkte jedoch noch nicht.

Frauen, die unter Regelschmerzen leiden und CBD als Arzneimittel versuchen möchten, sollten dies zunächst mit ihrem Hausarzt besprechen. Auf diese Weise lässt sich das wirksame Präparat effektiv gegen Schmerzen während der Periode einsetzen. Frauen und Mädchen, die während der Periode an starken Regelschmerzen leiden, können mit CBD in den meisten Fällen eine Linderung der Beschwerden erzielen.

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Wie groß ist der Unterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland?Wie groß ist der Unterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland?

Der Gender Pay Gap und die Frauenquote: Die Gleichstellungsdebatte in Deutschland. Ein Realitätscheck in Zahlen.

Frauen in der Gesellschaft

Insgesamt leben in Deutschland rund 41 Millionen Frauen – etwa zwei Millionen mehr als Männer. Während Männer im Durchschnitt 78,3 Jahre alt werden, liegt die Lebenserwartung von Frauen bei 83,2 Jahren.

Im Durchschnitt bekommen Frauen ihr erstes Kind im Alter von 30 Jahren. Statistisch gesehen bekommen Frauen 1,59 Kinder – diese Zahl ist in den letzten fünf Jahren gestiegen und nähert sich dem EU-Durchschnitt.

Frauen in der Wirtschaft

Ob als Unternehmerin, Firmenchefin, Wissenschaftlerin oder Expertin – Frauen spielen in der deutschen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat Deutschland die dritthöchste Frauenerwerbsquote in der EU. Im Jahr 2017 waren 18,4 Millionen Frauen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren erwerbstätig – das sind rund 75 Prozent dieser Altersgruppe. Der Anteil der erwerbstätigen Frauen in Deutschland ist in den letzten zehn Jahren um acht Prozentpunkte gestiegen. Bei den Männern liegt die Erwerbsquote bei rund 83 Prozent.

Was den Verdienst angeht, besteht ein Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen. Der Gender Pay Gap lag 2017 bei 21 Prozent. Selbst wenn man strukturelle Unterschiede wie Teilzeitarbeit herausrechnet, verdienen Frauen immer noch sechs Prozent weniger als Männer in vergleichbaren Positionen und mit vergleichbarer Qualifikation.

Frauen in Führungspositionen

Frauen sind in Deutschland sehr gut ausgebildet: Mehr als die Hälfte der Abiturienten, rund 50 Prozent der Hochschulabsolventen und rund 45 Prozent der Doktoranden sind weiblich. Dennoch sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Führungspositionen überwiegend mit Männern besetzt: 88,4 Prozent der Hochschullehrer sind Männer. Und nur sechs der 185 Aufsichtsräte der im DAX, MDAX, SDAX oder TecDAX gelisteten Unternehmen sowie der 25 voll mitbestimmten Unternehmen des Landes werden von einer Frau geleitet.

Immerhin gibt es einige positive Entwicklungen: Seit dem 1. Januar 2016 schreibt ein Gesetz vor, dass 30 Prozent der vakanten Aufsichtsratsposten in rund 100 großen Unternehmen mit Frauen besetzt werden müssen.

Frauen in der Politik

Deutschland hat derzeit sein bisher frauenreichstes Kabinett. Mit neun männlichen und sieben weiblichen Mitgliedern liegt der Frauenanteil bei knapp 44 Prozent. Das ist zwar eine gute Nachricht, sagt aber wenig über die Gleichberechtigung in der deutschen Politik im Allgemeinen aus. Im Jahr 2018 waren rund 29 Prozent der Bundesminister, Staatsminister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter Frauen. Der Frauenanteil im Bundestag liegt derzeit bei knapp über 30 Prozent.

 

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Frauensicherheitsrat fordert Unterstützung für ägyptische FrauenFrauensicherheitsrat fordert Unterstützung für ägyptische Frauen

Bundesaußenminister Guido Westerwelle und Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel sind heute zu politischen Gesprächen in Ägypten eingetroffen. Der Frauensicherheitsrat begrüßt es, dass Niebels Ministerium kurzfristig einen regionalen Fonds aufgelegt hat, mit dem deutsche Parteistiftungen Projekte zur Demokratieförderung finanzieren können.

In einem Schreiben an die Bundesregierung und die politischen Stiftungen bittet der Frauensicherheitsrat jedoch eindringlich darum, „kurzfristig so viele Ressourcen wie möglich für Frauenrechtlerinnen im arabischen Raum zur Verfügung zu stellen. Denkbar wäre etwa die kurzfristige Organisierung und Finanzierung einer Strategiekonferenz in Kairo zur Sicherung der Frauenrechte in Ägypten, Tunesien und anderswo durch die politischen Stiftungen.“

Der Frauensicherheitsrat, ein seit 2003 existierendes parteiübergreifendes Netzwerk von Friedensforscherinnen und Friedensaktivistinnen, erinnert daran, dass das ägyptische Militär eine enge Frist zur Überarbeitung der Verfassung gesetzt hat. Er erinnert auch an die von 63 Frauen- und Menschenrechtsorganisationen unterzeichnete Petition des Egyptian Center for Women´s Rights (ECWS), in dem kritisiert wird, dass dem vom Militär eingesetzten Verfassungskomitee nur alte Männer angehören und zahlreiche im Land lebende Juristinnen und Verfassungsrechtlerinnen ausgeschlossen wurden.

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Auch wir denken, dass dies nicht akzeptabel ist. Erstens wird die breite Bewegung, die auf dem Tahrir-Platz wesentlich von Jugendlichen und Frauen getragen wurde, damit nicht repräsentiert. Zweitens weisen wir nochmals nachdrücklich auf die auch für die arabischen Staaten völkerrechtlich verbindliche Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates vom Oktober 2000 hin, der die gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen auf allen Ebenen von Friedensprozessen und in Übergangsregierungen fordert.

Man kann unterschiedlicher Auffassung sein, ob in Ägypten und den anderen arabischen Gesellschaften eine Machtübernahme durch islamistische Kräfte droht oder nicht droht. Fest steht jedoch: Ein wichtiger Schutz gegen eine solche Islamisierung sind Frauenrechte und hohe(!) Frauenquoten. Je mehr Frauen in staatlichen Institutionen vertreten sind, desto weniger Aussicht auf Erfolg hat der Entzug ihrer Menschenrechte, der meistens den ersten Punkt auf der Agenda von Radikalislamisten darstellt.“

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FrauensicherheitsratFrauensicherheitsrat

Am 20. März 2003 begann der Krieg der US- und der britischen Streitkräfte gegen den Irak. Fast zum selben Zeitpunkt, am 28. März 2003, konstitutierte sich in Bonn der „Frauensicherheitsrat“.
Der Frauensicherheitsrat ist ein Netzwerk von rund 50 Friedensforscherinnen, Friedensaktivistinnen, und Frauen in politischen Stiftungen und NGOs.

Arbeitsgrundlage
Ziele
Arbeitsweise
Steuerungsgruppe
Aktionsplan    deutsch    english    français    italiano
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Arbeitsgrundlage:

Die traditionelle staatliche Außen- und Sicherheitspolitik ist noch immer eine Männerdomäne. Politikdiskurse und Entscheidungen werden von Männern gemacht und dominiert, nur wenige Frauen finden sich in verantwortlichen Positionen. Alternative Analysen und Sichtweisen der internationalen Beziehungen finden kaum Gehör, geschweige denn Eingang in die operative Politik. Auf der anderen Seite nehmen der Staat und seine vorwiegend männlichen Akteure Frauen in ihren gesellschaftlichen Kontexten vor allem als Opfer und passiv Leidende in kriegerischen Auseinandersetzungen wahr.

  • Dabei wird ausgeblendet, dass Frauen das Überleben der Gemeinschaft in Kriegs- und Nachkriegszeiten organisieren und durch ihre Arbeit den Hauptanteil am (Wieder-)Aufbau der Gesellschaft leisten.
  • Die aktive Rolle von Frauen in Friedensprozessen, in der Krisenprävention und der gewaltfreien Konfliktbearbeitung und -transformation wird nicht wahrgenommen.
  • Frauen werden kaum oder gar nicht in offizielle Friedensverhandlungen oder UN-Missionen einbezogen.
  • Die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in Krisengebieten, Flüchtlingslagern oder beim Aufbau von Entwicklungsprojekten werden immer noch zu wenig gesehen.

Auf nationaler wie auf internationaler Ebene sind wir noch weit entfernt von der Umsetzung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates vom Oktober 2000. Diese fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an friedenserhaltenden bzw. -schaffenden Maßnahmen.

Ziele

  • Bündelung frauenpolitischer Kompetenz
  • Einbeziehung der Genderperspektive in die Außen- und Sicherheitspolitik
  • Impulsgebung für die nationale Umsetzung der UN-Resolution 1325
  • Kritische Begleitung der Arbeit der Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat
  • Verteidigung des Völkerrechts und von Menschenrechtsstandards
  • Neudefinition des Sicherheitsbegriffs unter geschlechtsspezifischen Aspekten
  • Entwicklung eines geschlechtsspezifisch orientierten Kriterienkatalogs für zivile Friedensmissionen
  • Sensibilität für und Unterstützung von Frauen in Krisenregionen

Arbeitsweise

  • Autonomer Arbeitszusammenhang engagierter Frauen aus frauen-, friedens- und entwicklungspolitischen Organisationen in der Außen- und Sicherheitspolitik, politischen Stiftungen und Friedensforschungsinstituten
  • Außenvertretung durch eine zehnköpfige Steuerungsgruppe
  • Informationsaustausch über internes e-mail-Netzwerk
  • Bildung eines Expertinnenpools für eine gender-sensitive Außen- und Sicherheitspolitik
  • Aktive Mitarbeit und Anregungen sind ausdrücklich erwünscht

Steuerungsgruppe

Sylvia Braun

Sarah Clasen

Marie-Christine Heinze

Gitti Hentschel
Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll Stiftung

Heidi Meinzolt-Depner
WILPF / IFFFF Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit

Jill Scherneck

Ute Scheub
Scheherazade

Judith Striek
Amnesty International

Simone Wisotzki
Dt. Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung

Aktionsplan

zur beschleunigten Umsetzung von Resolution 1325

Ein Positionspapier des Frauensicherheitsrates

Wir schlagen vor, dass sich die Bundesregierung kurz- und mittelfristig bei der Umsetzung von Resolution 1325 auf einige Teilbereiche konzentriert. Langfristig muss natürlich auf Umsetzung aller Forderung hingearbeitet werden.

Unsere nachfolgenden Empfehlungen haben wir in kritischer Durchsicht von von drei Berichten erarbeitet:
(1.) dem im Auftrag des UN-Sicherheitsrates von einer UN-übergreifenden Arbeitsgruppe erstellten Bericht „Women, Peace and Security“
(2.) dem 21-Punkte-Plan von UN-Generalsekretär Kofi Annan zur Umsetzung von Resolution 1325, den er auf Basis der Studie „Women, Peace and Security“ am 16.10.2002 dem UN-Sicherheitsrat vorlegte
(3.) der in einem Dutzend Krisengebieten erstellten Feldstudie „Women, War and Peace“ von von Elisabeth Rehn und Ellen Johnson Sirleaf, die im Jahr 2002 im Auftrag von UNIFEM erstellt und mit einer Reihe von Empfehlungen an die zuständigen UN-Instanzen versehen wurde

In praktisch allen Krisengebieten der Welt gibt es Fraueninitiativen, die sich für Dialog, Frieden und Versöhnung stark machen. Frauen und Mädchen sind keineswegs nur Opfer (und manchmal auch Täterinnen). Sie sind auch Akteurinnen mit einem großen sozialen Potenzial. Die internationale Gemeinschaft sollte alles tun, sie in dieser Rolle zu stärken.

Leider wird dieser für uns zentrale Aspekt nur von den Autorinnen Rehn und Sirleaf hervorgehoben, während er in der Studie „Women, Peace and Security“ und in Kofi Annans Empfehlungen kaum eine Rolle spielt.

Wir haben uns deshalb fürs erste auf diejenigen Aspekte in der Resolution 1325 konzentriert, die die aktive Rolle von Frauen stärken. Die unseres Erachtens wichtigste Forderung von 1325 lautet: „Frauen müssen in den nationalen, regionalen und internationalen Institutionen und Mechanismen zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten auf allen Entscheidungsebenen stärker vertreten sein.“

Dieser Forderung muss nun durch konkrete Zielformulierungen (Quoten) zur Umsetzung verholfen werden. Quoten sind sicher kein Allheilmittel, und es dürfte in einigen Fällen wohl sehr schwer werden, sie umzusetzen. Der Verzicht auf konkrete Quoten ist jedoch jedesmal von neuem eine Einladung zur Unverbindlichkeit, er stärkt jene Kräfte, die Frauen aus welchen Gründen auch immer aus politischen Prozessen heraushalten wollen.

· In allen Friedensprozessen und in allen Gremien, die mit der Umsetzung von Friedensabkommen beauftragt werden, müssen mindestens 30 Prozent Frauen beteiligt werden. Dies betrifft derzeit unter anderem Afghanistan, Irak, Israel-Palästina und die Demokratische Republik Kongo.

· Eine UN-interne Monitoring-Group sollte damit beauftragt werden, dem UN-Generalsekretär und den zuständigen UN-Gremien Bericht zu erstatten, ob diese Vorgaben befolgt werden. Wenn gravierend dagegen verstoßen wird, müssen zugesagte Mittel für den Wiederaufbau gekürzt werden. Beispiel: Wenn die Mindestquote von 30 Prozent um 10 Prozent unterschritten wird, werden die Gelder ebenfalls um 10 Prozent gekürzt.

· Da Frauen über weit weniger finanzielle Ressourcen verfügen als Männer, zumal in den nichtindustrialisierten Ländern, unterstützen wir nachdrücklich die Forderung von Rehn und Sirleaf nach der Auflegung eines UN-Trust Funds für die Unterstützung von Friedensaktivistinnen.

· Beim Wiederaufbau kriegszerstörter Länder muss nachdrücklicher als bisher auf die Verankerung der Gleichstellung geachtet werden. In den Kommissionen, die das zukünftige Rechtssystem und die zukünftige Verfassung des jeweiligen Landes ausarbeiten, müssen ebenfalls mindestens 30 Prozent Frauen sitzen.

· Das Gleiche gilt für die ersten Wahlen in einem Wiederaufbau-Prozess: Mindestens 30 Prozent der Sitze in den nationalen und regionalen Parlamenten müssen für Frauen reserviert werden. Die wenigen bisherigen Erfahrungen mit einer solchen Regelung sind sehr positiv, sie sollten in einer UN-finanzierten Studie differenziert untersucht und einem breiten internationalen Publikum vorgestellt werden.

· Auch diese Prozesse sollten jeweils von einer UN-Monitoring-Group überwacht und bei gravierenden Verstößen mit Mittelkürzungen sanktioniert werden.

· Aus- und Fortbildung spielt eine zentrale Rolle in Wiederaufbauprozessen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Bildungsmaßnahmen mindestens zu 50 Prozent für Frauen und Mädchen zugänglich sind und dass deren Teilnahme gezielt gefördert wird. Die Bundesregierung hat sich hier in Afghanistan bereits stark engagiert und sollte darauf drängen, dass innerhalb der UN eine Einheit damit betraut wird, federführend Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Frauen und Mädchen in Krisenregionen zu koordinieren.

· Besonders wichtig ist die Förderung und gleichberechtigte Beteiligung von Frauen im Sicherheits- und im Justizsektor. Schon vor Beginn der Ausbildung von PolizistInnen oder RichterInnen muss darauf geachtet werden, dass dafür so viele Frauen wie möglich öffentlich mobilisiert werden. Die Ausbildungspläne sind geschlechtersensibel zu gestalten: Die international garantierten Frauen- und Menschenrechte sowie die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und von häuslicher Gewalt müssen einen breiten Raum einnehmen.

· Bei der Vergabe von Mitteln für die humanitäre Hilfe muss mittels Erstellung von Gender-Budgets darauf geachtet werden, dass Frauen und Mädchen von diesen Mitteln genauso profitieren wie Männer und Jungen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass in manchen Krisenregionen bedingt durch die vielen männlichen Kriegstoten der Anteil der Frauen weitaus höher liegt als der der Männer. In Afghanistan wird der weibliche Teil der Bevölkerung auf 60 bis 65 Prozent geschätzt, im Irak auf 55 bis 60 Prozent.

· Weltweit sind rund 80 Prozent der Flüchtlinge Frauen und Kinder. Flüchtlingsfrauen müssen beim Aufbau und Betrieb von Flüchtlingslagern zwingend miteinbezogen werden, ihre Erfahrungen müssen genutzt, ihre Bedürfnisse anerkannt werden. Beim Bau von Sanitäranlagen und Schutzvorrichtungen, bei der Lieferung von Hygienemitteln oder bei der ärztlichen und gynäkologischen Versorgung muss der hohe Prozentsatz weiblicher Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden.

· Frauen müssen in den Führungspositionen der UNO eine wesentlich größere Rolle spielen als bisher. Wir unterstützen nachdrücklich die Forderung, dass der nächste UN-Generalsekretär eine Frau ist, und wir fordern die Bundesregierung auf, sich bei der Suche und Präsentation geeigneter Kandidatinnen zu engagieren.

· Gleichzeitig fordern wir, dass bis 2005 mindestens 10 Prozent und bis 2015 mindestens 30 Prozent aller UN-Führungspositionen an Frauen gehen. Derzeit gibt es nur sechs Frauen an der Spitze einer UN-Unterorganisation. Der UN-Generalsekretär, der diese Quote selbst befürwortet, ist bisher an der mangelnden Unterstützung durch die UN-Mitgliedsstaaten gescheitert, die zu wenig Kandidatinnen aufstellen. Wir fordern die Bundesregierung auf, vermehrt Kandidatinnen zu präsentieren, in den Konsultationen mit anderen Staaten auf die Kandidatur von Frauen zu drängen und Kandidatinnen anderer Länder zu unterstützen.

· Ähnliches gilt für die Posten der UN-Sonderbeauftragten und Sonderbotschafter. Derzeit sind unter den 68 Sonderbotschaftern nur sechs Frauen zu finden. Wir fordern hier die Erfüllung einer Frauenquote von mindestens 30 Prozent bis 2005 und 50 Prozent bis 2015. Auch hier fordern wir eine aktive Unterstützung von Kandidatinnen durch die Bundesregierung.

· Beim militärischem und zivilen Personal von UN-Friedensmissionen ist ebenfalls eine Frauenquote einzuführen. Hier sollte der Frauenanteil bis 2005 auf 10 Prozent und bis 2015 auf 30 Prozent gesteigert werden. Derzeit sind nur 4 Prozent der UN-Polizeikräfte und 3 Prozent der UN-Militärs weiblich.

· Die Missionen des UN-Sicherheitsrats müssen ab sofort nach dem Prinzip der Gender Balance zusammengesetzt werden (mindestens 40 Prozent aller Missionsmitglieder sollten Frauen, mindestens 40 Prozent sollten Männer sein). Die Geschlechterperspektive ist in den Berichten der Missionsmitglieder zwingend zu berücksichtigen, bereits im Vorfeld ist auf eine Datenerhebung getrennt nach Geschlechtern zu achten. Frauengruppen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene müssen zwingend konsultiert werden. Die Bundesregierung soll das UN-Generalsekretariat bei der Erstellung einer Datenbank von Gender-SpezialistInnen und Frauen- und Friedensnetzwerken unterstützen.

· Sexualisierte Gewalt, Folter und Vergewaltigung zählen zu den schlimmsten Gewaltakten, fast immer ziehen sie lebenslange Folgen für das Opfer nach sich. Dennoch besteht in vielen Krisenregionen der Welt eine faktische Straffreiheit für die Täter. Um diese abzuschaffen oder wenigstens einzuschränken, ist, wie bereits in CEDAW gefordert, für alle Regierungen einer systematische Berichtspflicht einzuführen und mindestens einmal jährlich ein Bericht abzuliefern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, Frauen- und Friedensgruppen sind hier ebenfalls zu befragen und einzubeziehen. Das Material ist gegebenenfalls dem Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen.

· In diesem Zusammenhang sollte, wie von Rehn und Sirleaf gefordert, eine Internationale Wahrheits- und Versöhnungskommission eingesetzt werden, vor der Opfer sexualisierter Gewalt aussagen können.

Diese Stellungnahme des Frauensicherheitsrates wird von seinen Mitgliedsorganisationen gemäß ihrer satzungsgemäßen Aufgaben getragen

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UN-Resolution Nummer 1325UN-Resolution Nummer 1325

Der Sicherheitsrat hat am 31. Oktober 2000 die Resolution (S/RES/1325) über Frauen und Frieden und Sicherheit verabschiedet. Die Resolution bekräftigt die wichtige Rolle der Frauen bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten, bei Friedensverhandlungen, bei der Friedenskonsolidierung, bei der Friedenssicherung, bei humanitären Maßnahmen und beim Wiederaufbau nach Konflikten und betont die Bedeutung ihrer gleichberechtigten Beteiligung und vollen Einbeziehung in alle Bemühungen um die Erhaltung und Förderung von Frieden und Sicherheit. Die Resolution 1325 fordert alle Akteure auf, die Beteiligung von Frauen zu erhöhen und die Geschlechterperspektive in alle Friedens- und Sicherheitsbemühungen der Vereinten Nationen einzubeziehen. Sie fordert außerdem alle Konfliktparteien auf, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere Vergewaltigung und anderen Formen des sexuellen Missbrauchs, zu schützen. Die Resolution enthält eine Reihe wichtiger operativer Mandate, die Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und die Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen haben.

Ressortübergreifende Koordination zur Umsetzung der Resolution 1325

Um die Zusammenarbeit und Koordination im gesamten System der Vereinten Nationen bei der Umsetzung der Sicherheitsratsresolution sicherzustellen, hat das Interagency Network on Women and Gender Equality die Interagency Taskforce on Women, Peace and Security eingerichtet, die von der Sonderberaterin für Genderfragen und Frauenförderung geleitet wird. Seit 2004 gehören der Taskforce Vertreter von DAW/DESA, DDA, DPA, DPKO, DPI, ESCWA, ILO, OCHA, OHCHR, OHRM, OSAGI, SRSG/CAC, UNDP, UNFPA, UNHCR, UN-HABITAT, UNICEF, UNIFEM, UNU, WFP an. Beobachter: IOM und die NGO-Arbeitsgruppe zu Frauen, Frieden und Sicherheit (Haager Appell für den Frieden, International Alert, International Women’s Tribune Centre, Women’s Caucus for Gender Justice, Women’s Committee on Refugee Women and Children, Women’s International League for Peace and Freedom).

Im Jahr 2003 entwickelte die Taskforce einen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution und trug zur Vorbereitung der Studie des Generalsekretärs bei. Der Jahresbericht 2003 beschrieb die Leistungen der Taskforce im Jahr 2002, und der Jahresbericht 2004 enthält Informationen über Checklisten zur Bedarfsermittlung, Briefing Notes für Missionen des Sicherheitsrats und eine Analyse des geschlechtsspezifischen Inhalts der Berichte des Generalsekretärs an den Sicherheitsrat.

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